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LG Berlin, 27.11.2001 - 85 T 243/99 |
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Verfahrensgang
- AG Berlin-Spandau, 16.07.1999 - 70 II 11 /99
- AG Berlin-Spandau, 16.07.1999 - 70 II 11/99
- LG Berlin, 27.11.2001 - 85 T 243/99
- KG, 01.03.2004 - 24 W 158/02
Wird zitiert von ...
- KG, 01.03.2004 - 24 W 158/02
Wohnungseigentümergemeinschaft: Anspruch gegen einen Wohnungseigentümer auf …
hat der 24. Zivilsenat des Kammergerichts auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 27. November 2001 - 85 T 243/99 - durch den Vorsitzenden Richter am Kammergericht Dr. Briesemeister, die Richterin am Kammergericht Hinrichs und die Richterin am Kammergericht Kingreen am 1. März 2004 beschlossen:.K vom 25. Januar 2001 und nach einer am 5. Juni 2001 zugestellten antragserweiternden Anschlussbeschwerde der Antragsteller mit Beschluss vom 27. November 2001 - 85 T 243/99 - die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts zurückgewiesen und sie auf die Anschlussbeschwerde der Antragsteller über den bereits zugesprochenen Betrag hinaus verpflichtet, an die Antragsteller zu Händen der Verwalterin weitere 18.506,65 DM nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu zahlen.